Jochen Krautstein
Tel.:
02932 / 201-1276
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Alle Ganztagsangebote in der Schule dienen der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus sollen Eltern und Erziehungsberechtigten durch das Betreuungsangebot in die Lage versetzt werden, möglichst uneingeschränkt Angebote am Arbeitsmarkt annehmen zu können.
Als Konsequenz aus der PISA-Studie hat das Land Nordrhein-Westfalen Ende 2002 Regelungen zum schrittweisen Aufbau eines flächendeckenden Angebots offener Ganztagsschulen erlassen.
Die offene Ganztagsgrundschule ist eine Schule, bei der die Eltern neben dem Unterricht nach Stundentafel, also regelmäßig bis Mittag, auch das Angebot des Ganztagsbetriebs wählen können. Bei der Anwahl des Ganztagsbetriebs wird erwartet, dass die Kinder regelmäßig an den Nachmittagsangeboten teilnehmen. Für die Teilnahme am Ganztag werden Elternbeiträge erhoben, die sich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern staffeln.
Die gebundene bzw. erweiterte Ganztagsschule ist für die dort angemeldeten Schülerinnen und Schüler ein Pflichtveranstaltung, d.h. sie können nicht wählen, ob sie an dem Nachmittagsangebot teilnehmen. Das hat zur Folge, dass die Ganztagsschulen eine andere Rhythmisierung vornehmen können. Sie können beispielsweise auch am Nachmittag noch vorgeschriebenen Pflichtunterricht einplanen. Einen Elternbeitrag gibt es im gebundenen Ganztag nicht.