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| Schulpolitischer Konsens in NRW Die neue Sekundarschule auf der Grundlage des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes Stand 31.10.2011 Warum jetzt neue Sekundarschulen? Die Sekundarschule ist eine zukunftsfeste Schule, die den Kommunen die Möglihkeit bietet, ein wohnortnahes, attraktives, umfassendes Schulangebot zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie ist damit eine Antwort auf die zurückgehenden Schülerzahlen und das veränderte Elternwahlverhalten. Die Sekundarschule hält die Bildungsgänge länger offen und kommt dem Wunsch vieler Eltern nach längerem gemeinsamem Lernen nach. Diese Schule der Zukunft ist leistungsstark, vielfältig und gerecht. In ihr kommen die Stärken aller Schulformen zum Wohl aller Kinder zusammen. Was ist die neue Sekundarschule? Sie ist eine Schule der Sekundarstufe I, führt zu allen Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und ermöglicht durch eine verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg den Anschluss an die gymnasiale Oberstufe. Sie umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. Wie wird in der neuen Sekundarschule gelernt? In den Klassen 5 und 6 wird unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung gemeinsam gelernt (integriert), danach kann dieses integrierte Konzept über differenzierte Angebote bis zur Klasse 10 fortgeführt werden. Ab Klasse 7 kann der Unterricht aber auch entweder teilintegriert oder in einer kooperativen Organisationsform erteilt werden. In der teilintegrierten Form werden ab Klasse 7 unter Beibehaltung der Klassenverbände in einzelnen Fächern Neigungs- und Leistungsprofile gebildet. In der kooperativen Form werden entweder schulformbezogene Klassen (entsprechend Hauptschule, Realschule und Gymnasium) gebildet oder es werden ab Klasse 7 zwei Bildungsgänge auf unterschiedlichen Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) eingerichtet. Auch bei der kooperativen Form kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden. Wie führt die neue Sekundarschule Kinder zum Abitur? Die Sekundarschule hat zwar keine eigene Oberstufe, geht aber eine oder mehrere verbindliche Kooperationen mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein (Kooperationsvereinbarung). In der Regel dauert der Bildungsgang zum Abitur neun Jahre (sechs Jahre an der Sekundarschule, drei Jahre in der Oberstufe der kooperierenden Schulen). Die Eltern wissen also schon bei der Anmeldung, an welchen Schulen ihr Kind bei guter Leistungs- entwicklung den Weg zum Abitur fortsetzen kann. Eine individuelle Schulzeitverkürzung ist bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation möglich. Wie bereitet die neue Sekundarschule auf eine berufliche Qualifikation vor? Eine frühzeitige und praxisnahe Berufsorientierung gehört zu den pädagogischen Schwerpunkten jeder Sekundarschule. Die schulische Berufsorientierung unterstützt und begleitet die Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den Einstieg in das Berufsleben. Dazu werden unterschiedliche Maßnahmen und Projekte wie z.B. Betriebspraktika, Schülerfirmen, Lernwerkstätten, Kooperationen mit Betrieben, Berufswahlpass, Kompetenzcheck usw. angeboten. Auf diese Weise wird ein leichter, durch individuelle Beratung begleiteter Übergang in die duale Ausbildung und zum Berufskolleg mit seinen vielfältigen Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation sichergestellt. Vor Ort können Kooperationen mit einem oder mehreren Berufskollegs den gezielten Übergang zum Beruflichen Gymnasium oder zu anderen beruflichen Bildungsgängen aus den sieben Bereichen Agrar-wirtschaft, Ernährung/Hauswirtschaft, Gestaltung, Gesundheit/ Soziales, Informatik, Technik/Naturwissenschaften oder Wirtschaft und Verwaltung vorbereiten. Wer entscheidet über die Organisationsform der neuen Sekundarschule? Die Grundsatzentscheidung über die Organisationsform trifft der Schulträger (Schulträger bei uns ist die Stadt Arnsberg). Er kann die Organisationsform z. B. auf Vorschlag der Schulkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt auch neu bestimmen. Lernen in der neuen Sekundarschule alle Kinder nach gymnasialen Standards? Das hängt von ihrem Leistungspotenzial ab. Alle Kinder werden nach ihren Talenten und Begabungen individuell gefördert. Niemand wird überfordert, aber auch nicht unterfordert. Die Sekundarschule gewährleistet in allen Organisationsformen auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Wie im Gymnasium und in der Gesamtschule gibt es ab Klasse 8 ein weiteres Fremdsprachenangebot. In der integrierten und teilintegrierten Form werden die gymnasialen Standards durch unterschiedliche Anforderungen gesichert. In der kooperativen Form mit schulformbezogenen Bildungsgängen geschieht dies, indem die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 unter Fortführung der zweiten Fremdsprache einen gymnasialen Bildungsgang besuchen können. In der kooperativen Form mit zwei Anforderungsebenen werden gymnasiale Standards in der Erweiterungsebene berücksichtigt. Wie groß ist eine Sekundarschule? Sie ist mindestens dreizügig. Der Errichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Wenn Bedarf für eine integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, kann eine mindestens vierzügige Gesamtschule gegründet werden. Die bisher für Gesamtschulen geltende Errichtungsgröße von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse wird auf 25 (wie bei der Sekundarschule) abgesenkt. Kann die neue Sekundarschule auch mit Teilstandorten geführt werden? Horizontale Teilstandortbildungen mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten sind möglich. Eine insgesamt mindestens fünfzügige Sekundarschule kann auch einen Teilstandort mit zwei Parallelklassen aller Jahrgänge führen (vertikale Gliederung), wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot in einer Gemeinde gesichert wird. Dadurch soll gerade im ländlichen Raum ein wohnortnahes Schulangebot gesichert werden. Weitere Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn dadurch das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden. Wer entscheidet, wo eine neue Sekundarschule gegründet wird? Die Schulentwicklungsplanung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger (Städte und Gemeinden. Also bei uns die Stadt Arnsberg). Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Elternwille) und die Mindestgröße gesichert ist. Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Errichtung einer Sekundarschule und die damit einhergehende Auflösung bestehender Schulen wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der betroffenen Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde und der Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW. Sekundarschulen können auch von privaten Schulträgern errichtet werden, wenn dabei das Prinzip der Gleichwertigkeit gewahrt wird. Was geschieht, wenn es über die Gründung unter den Kommunen Streit gibt? Die Errichtung einer Sekundarschule soll im größtmöglichen regionalen Konsens erfolgen. Gelingt dies nicht, kann jeder der beteiligten Schulträger durch die Bezirksregierung (Obere Schulaufsicht) oder durch eine andere Stelle ein Moderations-verfahren durchführen lassen. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planungen. Was wird jetzt aus Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien? Wenn sie vor Ort gewollt sind und genügend Anmeldungen haben, bleiben sie bestehen. Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft. Löst ein kommunaler Schulträger eine Schule auf, werden keine Eingangsklassen mehr gebildet. Die aufzulösende Schule behält ihre bisherigen Schülerinnen und Schüler, damit sie ohne Schulwechsel den begonnenen Bildungsgang abschließen können (Vertrauensschutz). Wann können die ersten neuen Sekundarschulen starten? Das 6. Schulrechtsänderungsgesetz, dessen Kernelement die Sekundarschule ist, wurde am 20. Oktober 2011 von den Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag verabschiedet. Auf dieser gesetzlichen Grundlage können die ersten Sekundarschulen zum Schuljahr 2012/2013 an den Start gehen. Kommunen, die bisher eine Gemeinschaftsschule oder eine Verbundschule gründen wollten, können nun stattdessen eine Sekundarschule oder eine Gesamtschule planen. |